Wolf­gang Reh­feld

Ver­si­che­rungs­mak­ler & Ver­mö­gens­ver­wal­tung

Wolf­gang Reh­feld

Ver­si­che­rungs­mak­ler & Ver­mö­gens­ver­wal­tung

KFZ & Vehr­kehr

In­di­vi­du­el­le Lö­sun­gen für alle Au­to­fah­rer

Sams­tag, 15. No­vem­ber 2025
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Ver­kehrs­rechts­schutz

Selbst die si­chers­te Fahr­wei­se oder eine jah­re­lan­ge Fahr­er­fah­rung kann ei­nen Ver­kehrs­un­fall nicht ver­hin­dern, denn ge­ra­de im Stra­ßen­ver­kehr sind Sie nicht nur auch sich selbst, son­der vor al­lem auch auf die an­de­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer an­ge­wie­sen. Eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Ver­tre­tung Ih­rer Rech­te und hilft Ih­nen da­bei Ihre An­sprü­che und In­ter­es­sen zu ver­tre­ten.

Schon ein klei­ner Un­fall kann zu ei­nem Rechts­streit füh­ren und Sie sind auf ei­nen An­walt an­ge­wie­sen um Ihre Un­schuld be­wei­sen zu kön­nen, denn über die üb­li­che KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind nicht alle Kos­ten au­to­ma­tisch ab­ge­deckt.

Nicht ge­klär­te Haf­tungs- so­wie Scha­dens­er­satz­an­sprü­che müs­sen vor Ge­richt ge­klärt wer­den, hier greift die Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Sie über­nimmt die An­walts- so­wie Pro­zess­kos­ten, eben­so über­nimmt sie die Ver­tei­di­gung bei Straf- oder Buß­geld­ver­fah­ren, al­ler­dings hier nur, wenn die Tat nicht vor­sätz­li­che be­gan­gen wur­de.

Vor al­lem, wenn Sie öf­ters mit dem Auto im Aus­land un­ter­wegs sind soll­ten Sie auf eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht ver­zich­ten, denn im Aus­land sind die Vorraus­set­zun­gen et­was schwie­ri­ger ge­stal­tet, durch aus­län­di­sche Be­hör­den, die viel­leicht eine an­de­re Ver­kehrs­ord­nung ge­wohnt sind, oder ein­fach eine frem­de Spra­che spre­chen, die es oft schwer ma­chen sich zu recht­fer­ti­gen. Schüt­zen Sie sich im Stra­ßen­ver­kehr aus­rei­chend ab, denn Sie sind auf den Stra­ßen nie al­lein un­ter­wegs und müs­sen sich mit un­ter auf hun­der­te von an­de­ren Fah­rern ver­las­sen.

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